AGB und Widerrufsbelehrung

 Pearl of Signs

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für Unternehmer

 § 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.          

(2) Unsere AVB gelten ausschließlich. Liefer- und Zahlungsbedingungen, Geschäftsund Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. (3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 (2) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. (3) Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an Sie. (4) Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; 4 % Skonto bei Zahlung Vorkasse, bei Ausnutzung des Zahlungsziels 10 Tage netto. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern. 

(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. Für die erste Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR, für die zweite Mahngebühren in Höhe von 10,00 EUR fällig. Nach der 2. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten. 

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B.durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Sonderanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 § 3 Versandkosten

Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Transportkosten tragen Sie. Die Versandkosten betragen pauschal 5,90€. Ab einem Einkauf von 50€ entfallen die Versandkosten für unsere Kunden. Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier, Spedition oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten.

§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. 

(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich. 

(3) Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung von max. 2 Wochen gewährleisten. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. 

(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist. 

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 

(3) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben

(1) Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben können aufgrund der Herstellung und Weiterverarbeitung variieren, weil das Rohmaterial zur Herstellung unserer Schilderanlagen zum Teil von unterschiedlichen Herstellern produziert wird. Geringe Abweichungen gegenüber den Produktangaben in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt, sofern Sie für den Käufer nicht unzumutbar sind. Kleinere Macken und Kratzer in der Oberfläche der Produkte sind produktionsbedingt und nicht vermeidbar. Eine Rücknahme oder Besserung durch uns ist ausgeschlossen. Die Abbildungen im Onlineshop sind daher unverbindlich. Um Unklarheiten zu vermeiden empfehlen wir vor Vertragsabschluss den Erwerb unserer Muster.

§ 9 Mängelansprüche des Käufers

(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, insbesondere duch Inbezugnahme § 8 (1) so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Ausgenommen 

(2) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss nach Erhalt auf etwaige Mängel untersucht werden.

(3) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.

 (4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht,so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht,  weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.

§ 10 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem §§ 651, 649BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

(5) Die Schilderanlagen werden in der Regel unmontiert geliefert. Aufstellung bzw. Montage der Ware ist im Preis nicht enthalten. Sie ist Sache des Käufers, bzw des Endkunden. Eine Haftbarkeit für Schäden durch unsachgemäße Aufstellung ist ausgeschlossen. Die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse nach Gefahrenübergang oder Bedienungsfehler oder die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung zurückzuführen sind

§ 11 Rüchnahme und Stornierung

(1) Eine Rücknahme ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Stornierung von Aufträgen durch den Besteller bedarf ebenfalls einer besonderen Vereinbarung. Sie ist nur dann möglich, wenn mit der Ausführung des Auftrags noch nicht begonnen wurde.

§ 12 Verjährung

(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(3) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderegelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2 und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 13 Urheberrecht

Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und Bildern behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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